Nutzungsbedingungen Gast W LAN

Nutzungsbedingungen des WLAN Gastzugangs

I. Vertragspartner

Vertragspartner sind der TC Grün Weiss Aachen 1900e.V. (im Folgenden "Hotspot-Betreiber" genannt) und der Nutzer als WLAN-Nutzer ( im Folgenden "Nutzer" genannt).

 

II. Vertragszweck

Die Aufgabe des Hotspots besteht darin, dem Nutzer einen einfachen (aber wie nachfolgend unter VI. beschrieben beschränkten) Zugang zum Internet zu ermöglichen und dafür die erforderliche Freischaltung der Nutzer durchzuführen. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme des Hotspots des Hotspot-Betreibers durch den Nutzer.

 

III. Zustandekommen des Hotspot-Nutzungsvertrages

Der Vertrag bezüglich der Hotspot-Nutzung zwischen dem Hotspot-Betreiber und dem Nutzer kommt dadurch zustande, dass der Nutzer das Pflichtfeld "Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert" durch Anklicken aktiviert. Erst danach ist eine Nutzung des Internet über den Hotspot für den Nutzer möglich. Der Nutzer kann jederzeit durch einfaches Trennen der Verbindung zum Hotspot die aktuelle Internetsitzung unterbrechen und im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit später fortsetzen.

 

IV. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Hotspot-Betreiber nur dann und nur in dem Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert, wie der Nutzer sie in eigener Kenntnis selbst zur Verfügung stellt. Personenbezogene Daten werden vom Hotspot-Betreiber nur zu dem Zweck der Erbringung dieser Hotspot-Dienstleistung erhoben, verarbeitet und gespeichert. Eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung/ Marktforschung erfolgt nur, wenn der Nutzer ausdrücklich hierzu seine Einwilligung erteilt hat.

Die Nutzerdaten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Hotspot-Betreiber ist gesetzlich hierzu verpflichtet.

 

V. Nutzungsvoraussetzungen

Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.

 

VI. Leistungen des Hotspot-Betreibers

Der Nutzer erhält nach Akzeptieren der Nutzungsbedingungen über WLAN einen Internetzugang.

Die Vermittlung des Internetzugangs über den Hotspot des Hotspot-Betreibers wird als Dienstleistung des Hotspot-Betreibers im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä können nicht ausgeschlossen werden. Der Hotspot-Betreiber garantiert aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit.

Der Hotspot-Betreiber ist berechtigt, einen Content-Filter einzusetzen, der den Zugang zu bestimmten Internetseiten blockiert. Beim Aufruf einer solchen Seite wird der Nutzer durch einen entsprechenden Hinweis hierauf aufmerksam gemacht. Eine Pflicht, bestimmte Internetdienste, Webseiten, Kommunikationskanäle etc. zu sperren, besteht jedoch nicht.

 

VII. Haftung des Hotspot-Betreibers

Der Hotspot-Betreiber haftet dem Nutzer auf Schadenersatz für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotspot-Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Nutzers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet der Hotspot-Betreiber für jeden Grad des Verschuldens.

Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 Euro.

Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust ist die Haftung des Hotspot-Betreibers ausgeschlossen.

 

VIII. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers


1. Unverschlüsselte Übertragung

Der nach der Anmeldung durch den Nutzer vermittelte Datenverkehr zwischen dem Hotspot und dem Endgerät des Nutzers wird unverschlüsselt übertragen. Es ist deshalb möglich, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen und/oder auf diese zugreifen können. Der Nutzer trägt die Verantwortung für den Schutz (z.B. durch eine geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z.B https, VPN) seiner Daten.

 

2. Missbräuchliche Nutzung des Hotspot durch den Nutzer

Der Hotspot-Betreiber tritt als neutraler technischer Vermittler auf und hat auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Der Nutzer ist selbst für die Internetinhalte die er über den Hotspot abruft und/ oder verbreitet bzw. öffentlich zugänglich macht verantwortlich. Eine inhaltliche Überwachung durch den Hotspot-Betreiber erfolgt nicht.

Der Nutzer verpflichtet sich, den Hotspot nicht missbräuchlich zu nutzen. Als missbräuchliche Nutzung des Hotspots gilt insbesondere

Die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechen Dritter, insbesondere die rechtsverletzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerke bzw. ,,Internettauschbörsen'' (,,illegales Filesharing''),
Die Verarbeitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/ oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails, (sog. ,,Spamming'') UND Viren;
das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in
das Internet oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet, das Eindringen in
fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. ,,Hacking''), das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Hotspot-Betreibers oder andere Netze führen oder führen können.

Verletzt der Nutzer die Nutzungsbedingungen, kann der Hotspot-Betreiber den Nutzer dauerhaft sperren.

 

4.Haftungsfreistellung seitens des Nutzers

Der Nutzer stellt den Hotspot-Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Hotspot durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Hotspot durch den Nutzer verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Hotspot-Betreibers. Bei Verschulden haftet der Nutzer dem Hotspot-Betreiber auf Ersatz der entstandenen Schäden.

 

IX. Entgelte für die Nutzung des Hotspots durch den Nutzer

Der Hotspot-Betreiber berechnet dem Nutzer für die Nutzung des Hotspots keine Kosten. Werden die Zugangsdaten jedoch von einem Dritten, der seinerseits Vertragspartner des Hotspot-Betreibers bezüglich der generellen Zurverfügungstellung des WLAN-Hotspots ist, dem Nutzer zur Verfügung gestellt, können dem Nutzer ggfs. von diesem Dritten Kosten berechnet werden.

 

X.Sonstiges

Die Vorstehenden Bestimmungen regeln das Hotspot-Nutzungsverhältnis zwischen den Hotspot-Betreiber und dem Nutzer abschließend.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Es gilt deutsches Recht.

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Kontakt

Brüsseler Ring 60

52074 Aachen

Email: info(at)tc-gruen-weiss.de

Telefon+49 (0) 241 77879

Webseitewww.tc-gruen-weiss.de

 

 

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