Beschlussübersicht

Übersicht seit Januar 2015 über die in Vorstandssitzungen und andren Gremien geführten, übergreifenden Beschlüsse

 

Was: Zusätzliche Hallenplätze für Medenspiele

Wer: nicht bekannt, aber gelebte Praxis

Wann: Start Wintersaison 2017

Inhalt: Sollten für Medenspiele des Nachmittags in der Halle bis Mittags desselben Tages noch freie Kapazitäten bestehen, so kann der Vorstand (bevorzugt der Sportwart) diese den Medenspielen zur Verfügung stellen. Dabei ist darauf zu achten, parallele Medenspiele gleich zu behandeln. Ebenfalls wird die Dauer der zusätzlichen Plätze auf 2 Stunden begrenzt und das Ende der Gersamtlaufzeit angerpasst.

 

Was: Erweiterung der Seniorenmitglieddschaft um weiteren Tarif

Wer: VS

Wann: 31.08.2017

Inhalt: Zur bestehenden Seniorenmitgliedschaft wird kein weiterer Tarif eingeführt, auch nicht für den Wechsel aus einer Ehegattenmitgliedschaft in einer Art "Splitting".

 

Was: Aufnahmegebühr 2018

Wer: VS

Wann: 31.08.2017

Inhalt: Die Werbeaktion 2017, für Neumitglieder die Aufnahmegebühr entfallen zu lassen, wird auf 2018 erweitert.

 

Was: Aussetzen der Zwangsmitgliedschaft für Gäste nach einjähriger Trainingsteilnahme für Kleinkinder

Wer: VS

Wann: 27.06.2017

Inhalt: Grundsätzlich gilt der Beschluss, dass ein Gast nach einjähriger Trainingsteilnahme Mitglied werden muss. Dies gilt auch uneingeschränkt für Kinder ab Grundschulalter. Für kleinere Kinder kann diese Regelung nach Ermessen von Maria Holtermann außer Kraft gesetzt werden, wenn ein Abgang droht. Mögliche Kriterien, noch nicht schulpflichtige Kinder länger als Gast im Training zu halten, sind:

- das Kind benutzt die Außenanlage nicht

- das Kind spielt in keiner Mannschaft

 

 

Was: Entfall Aufnahmegebühr 2017 als Werbemaßnahme

Wer: VS

Wann: 29.05.2017

Inhalt: Die Aufnahmegebühr für Neumitglieder entfällt per sofort für das laufende Kalenderjahr 2017 für jede Art von Neumitglied.

 

Was: Ausscheiden aus der Familienmitgliedschaft aus Altersgründen

Wer: mündlich übermittelt von Marion Metz, vom Vorstand zur Kenntnis genommen

Wann: Telefonat / eMails am 01.03.2017 

Inhalt:

Ein Familienmitglied-„Kind“ fällt mit Vollendung des 27. Lebensjahres (also wenn es 27 wird) aus der Familienmitgliedschaft raus. Das Kalenderjahr des Geburtstages ist also das letzte mögliche Jahr für ein „Familienkind“. Kündigt das „Kind“ bzw. der Familienbeitragszahler nicht rechtzeitig, so geht die „Kind“-Mitgliedschaft im Folgejahr analog zum Studententarif automatisch in eine Vollmitgliedschaft über.

Ist in einer Familienmitgliedschaft das letzte Kind 27 geworden, so wechselt im Folgejahr das Kind in die Vollmitgliedschaft und die Eltern in eine Ehepaar-Mitgliedschaft. Auch hier gilt für die Kündigung die allgemeine Frist.

Auch wenn seitens der Geschäftsstelle rechtzeitige Erinnerungsschreiben an diese Änderung der Mitgliedschaft versendet werden, ist ein solches Schreiben ein reiner Service und berechtigt bei Nichterhalt das Mitglied nicht, den Wechsel bzw. das Verstreichen von Kündigungsfristen zu ignorieren oder rückwirkend dagegen vorzugehen.

 

Was: Verringerter Mitgliedsbeitrag zum Saisonende

Wer: VS

Wann: 27.07.2016

Inhalt: Ab Beginn der Sommerferien können Neumitglieder für eine vergünstigte Restemitgliedschaft für das laufende Kalenderjahr aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft mindestens zum Ende des Folgejahres zum Normaltarif im Folgejahr bestehen bleibt, eine Kündigung also erst mit Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres bei fristgerechter Kündigung möglich ist. Der Tarif beträgt kalkulatorisch ein Drittel (mit Rundung) des jeweiligen Mitgliederbeitrages, derzeit also:

Erwachsene 150 EUR

Studenten 80 EUR

Senioren 75 EUR

Jugendliche 50 EUR

Familien 270 EUR

 

Was: Einführung Seniorenmitgliedschaft

Wer: JHV

Wann: 18. April 2016

Inhalt: Seniorenmitgliedschaft zum halben Erwachsenentarif. Spielberechtigung Wochentags bis 14:00 Uhr. Weitere Details siehe Beschlussfassung im JHV-Protokoll

Weitere Dokumente: Seniorenmitgliedschaft JHV 2016.pdf

 

Was: Feiertagsrabatte bei Hallenabos

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 24. November 2015

Inhalt: Hallenabos werden preislich nicht reduziert, auch wenn sie Feiertage enthalten, die mit einer Hallenschließung einher gehen.

Weitere Dokumente: 

Anmerkung: Bis dato lässt sich dieser Beschluss im Buchungssystem nicht umsetzen, da Hallenschließungen als "Sperrtermine" gesetzt werden, die grundsätzlich kostenerstattend wirken. Bis zu einer Lösung im System bleibt die Umsetzung dieses Beschlusses auf "on hold".

 

Was: Ausrichtung Erste Mannschaften

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 26. Mai 2015

Inhalt: Die Ausrichtung der ersten Mannschaften bleibt unverändert. Dies heißt, dass sich die Mannschaften so weit wie möglichst aus eigenen Reihen zusammen setzen, und die angestrebte Höhe der Spielklasse von deren Leistungsfähigkeit abhängig gemacht werden soll.

Weitere Dokumente:

 

Was: Oberschiedsrichter

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 28. April 2015

Inhalt: Im Sinne der geänderten Oberschiedsrichter-Regelung in §33 der TVM Wettspielordnung wird Babsi neue Cheforganisatorin. Sofern sie selbst kann, wird sie die Position für einen Heimspieltag besetzen. Kann sie nicht, versucht sie eine Vertretungsregelung herbei zu führen, damit der TC Grün Weiss bei Heimspielen trotzdem den Oberschiedsrichter stellen kann.

Weitere Dokumente:

 

Was: Hallenstunden auf Außenplatz

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 28. April 2015

Inhalt: Hallenabonnenten sind nicht berechtigt, einen Termin ihres Hallenabos auf einen der Außenplätze zu verlagern. Insbesondere Gäste unterliegen bei Spiel auf den Außenplätzen unabhängig davon, ob sie ein paralleles Hallenabo besitzen, uneingeschränkt der aktuell geltenden Gastspielordnung.

Weitere Dokumente:

 

Was: Bewirtungskostenübernahme durch den Verein

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 28. April 2015

Inhalt: Die Jugendlichen und die ersten Mannschaften bekommen die Bewirtung bezahlt. Für Jugendliche gilt aber, dass sich dies ausschließlich auf das abschließende Essen mit einem Getränk bezieht, und das Essen aus der vorgegebenen Karte ausgewählt werden muss. Alternative Essensbestellungen werden vom Club nicht erstattet. Für die 2. Mannschaften übernimmt einmal pro Saison der Verein die Bewirtungskosten (Essen und ein Getränk für Spieler und Gegner). Es obliegt dem Sportwart, den geeigneten Termin dafür fest zu legen.

Weitere Dokumente:

 

Was: Außenplatzbuchung Jugend

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 28. April 2015

Inhalt: Die ursprüngliche Buchungseinschränkung für Jugendliche wurde aufgehoben. Statt einer neuen Regel wurde beschlossen, die Situation bis auf weiteres zu beobachten und bei Bedarf mit einem Neubeschluss zu reagieren.

Weitere Dokumente:

 

Was: Abo-Erstattung bei Vereinsbuchung

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 23. Februar 2015

Inhalt: Erstattung von Abo-Freigaben von Hallenplätzen: Egal, wer den Platz bucht, es werden 80% über das System als Gutschrift vergeben. Auch wenn der Verein der Nachbucher ist.

Weitere Dokumente:

 

Was: Tausch in der Familienmitgliedschaft

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 23. Februar 2015

Inhalt: Bei Familienmitgliedschaft kann kein Tausch Eltern vs. Großeltern vorgenommen werden.

Weitere Dokumente:

 

Was: Erhöhung Gastspielpreise

Wer: Vorstand (VS)

Wann: 23. Februar 2015

Inhalt: Gastspielpreise auf 12 EUR pro Spieler und Spieleinheit erhöhen.

Weitere Dokumente: Gastspiel-Regelung.pdfBußgeld Schwarzspiel und falsche Schuhe.pdf

 

Was: Hallenbelegung Sommer Vereinstraining

Wer: Vorstand

Wann: unbekannt

Inhalt: Im Sommer ist immer ein Hallenplatz für die freie Buchung durch Mitglieder vorzuhalten. Die restlichen fünf Plätze Können dem Training zugeordnet werden. Bei der Vergabe hat Vereinstraining Vorrang vor Privattraining. Privattraining ist normal über das Buchungssystem kostenpflichtig abzurechnen.

Weitere Dokumente:

 

Weitere Dokumente, die über o.s. Regelungen hinaus gehen:

- Hallenschuhpflicht: Hallenschuhpflicht.pdf

- Bußgeld: Bußgeld Schwarzspiel und falsche Schuhe.pdf

 

 

 

 

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